Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Mars Enduro und dem Teilnehmer. Vorbehalten bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die der Schriftform bedürfen, oder persönliche Absprachen mit der Geschäftsführung.
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Events, Veranstaltungen, Trainings (u.a. Fahrsicherheit, Reisen, Sportfahrertraining, Renntraining, etc.) sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen von Mars Enduro sowie deren Vertragspartnern.
2. Vertragsschluss
2.1
Die Anmeldungen zu den Veranstaltungen von Mars Enduro können über das Buchungssystem im Internet oder per E-Mail erfolgen.
2.2
Der Vertragsschluss kommt zustande und die Anmeldung wird verbindlich, sobald der Teilnehmer die schriftliche Anmeldebestätigung in Form einer Rechnung per Email von Mars Enduro erhält.
2.3
Handelt es sich um einen minderjährigen Teilnehmer, so ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich, wobei das Mindestalter für eine Teilnahme aus haftungs- und versicherungstechnischen Gründen bei 16 Jahren liegt.
3. Vertragsinhalt
3.1
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung/Re
3.2
Falls nichts anderes erwähnt ist, verstehen sich die Preise pro Person in CHF.
4. Zahlungsfristen und Zahlungsarten
4.1
Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht zu bezahlen. Der Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen werden nach 30-Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig
4.2
Erfolgt die Anmeldung direkt am Veranstaltungstag, ist der gesamte Teilnahmebetrag sofort in bar zur Zahlung fällig.
4.3
PayPal:
Bei einer Bezahlung mit PayPal fallen 2% vom Eventpreis als Gebühren an, die dazu addiert werden müssen.
4.4
Überweisung:
Der Teilnehmer überweist unaufgefordert den fälligen Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Stefan Pacher
Migros Bank Schweiz
IBAN: CH 850 840 1000 0542 1800 4
SWIFT (BIC): MIGRCHZZ80A
Angaben zum Verwendungszweck: Teilnehmer und Event Angabe, bei einer Sammel- oder Gruppenüberweisung bitte Team oder Fahrernamen angeben.
4.5
Barzahlung:
Barzahlungen werden nur dann akzeptiert, wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung erfolgen.
4.6
Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält Mars Enduro sich vor, die Anmeldung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten, und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
5. Rücktritt des Veranstalters
5.1
Mars Enduro kann bei höherer Gewalt wie z.B. extremen Wettersituationen oder bei Absage des Geländebetreibers vom Vertrag zurücktreten.
Der Teilnehmer wird über die Nichtverfügbarkeit der von actionbike geschuldeten Leistung unverzüglich informiert und die Teilnahmegebühr in voller Höhe unverzüglich zurückerstattet.
5.2
Selbiges gilt im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. Alle Veranstaltungen basieren auf einer Mindestbeteiligung, die von Mars Enduro festgelegt und auf Anfrage mitgeteilt wird. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Mars Enduro berechtigt, die Veranstaltung zu annullieren. Dies wird dem Teilnehmer unverzüglich, spätestens aber 1 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.
5.3
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen Mars Enduro sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Mars Enduro oder seiner Erfüllungsgehilfen.
6. Stornierung des Teilnehmers
6.1
Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist durch den Teilnehmer per Mail an mars-enduro@web.de mitzuteilen.
6.2
Im Falle einer Stornierung werden folgende Rücktrittskosten fällig:
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, keine Kosten
- Bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60% der Kosten
- Bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80% der Kosten
- Ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichterscheinen 100% des Gesamtpreises der gebuchten Veranstaltung.
- Ausnahmen: Ärztliches Attest (gilt nur bei Eintageskursen), oder Absprache mit der Geschäftsleitung
6.3
Maßgebend für die Berechnung des Stornierungsdatums ist das Eintreffen der Stornierung bei Mars Enduro. Bei Samstagen oder Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag.
6.4
Eine Rückzahlung/Auszahlung der vom Teilnehmer bereits geleisteten Zahlungen ist ausgeschlossen.
6.5
Der Teilnehmer kann die Buchung an eine Ersatzperson abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllen muss und bereit ist, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Mars Enduro ist rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin über den Ersatz zu informieren. Mars Enduro ist berechtigt, die Ersatzperson abzulehnen, wenn sie für die Gruppe ungeeignet erscheint bzw. die Voraussetzungen nicht erfüllt.
6.6
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Mars Enduro durch die Stornierung keine oder geringere Kosten entstanden sind.
6.7
Erscheint der Teilnehmer zu einer Veranstaltung zu spät oder bricht der Teilnehmer die Veranstaltung aus irgendeinem Grunde vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf Erstattung/Minderung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen.
7. Haftungsausschluss
7.1
Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von Mars Enduro. Mars Enduro haftet nicht bei Unfällen von Teilnehmern. Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise und Linienwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch wenn er einem Instruktor folgt.
7.2
Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
7.3
Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschließlich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
7.4
Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben entstehen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
7.5
Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt.
7.6
Mars Enduro übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen.
7.7
Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich.
8. Ausfall an Fahrzeiten
Mars Enduro haftet nicht für den Ausfall an Fahrtzeiten auf der Rennstrecke durch Sturz, durch sonstige Fahrbeeinträchtigungen, durch Fahrzeugschäden oder durch schlechte Witterungsbedingungen o.ä.
In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.
9. Schutzbekleidung
9.1
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich durch optimale Schutzbekleidung vor den Folgen eines Unfalls o.ä. zu schützen!
9.2
Auf allen Veranstaltungen von Mars Enduro ist geeignete Schutzbekleidung verbindlich vorgeschrieben,diese bestehen aus:
- Helm
- Rückenprotektor
- Motorrradschutzbekleidung ( Jacke, Hose)
- Motorradstiefel
- Motorradhandschuhe
9.3
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei einem Verstoß ist Mars Enduro ohne Vorwarnung/Abmahnung berechtigt, den Teilnehmer unmittelbar von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
10. Technische Bestimmungen
10.1
Das eingesetzte Fahrzeug muss sich in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand befinden; es darf vom Fahrzeug selbst keine unmittelbare Gefährdung ausgehen; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:
- Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Grenzwert nicht überschreiten
10.2
Für den ordnungsgemäßen technischen Zustand seines Fahrzeugs ist allein der Teilnehmer verantwortlich!
10.3
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist Mars Enduro ohne Vorwarnung/Abmahnung berechtigt, den Teilnehmer unmittelbar von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
11. Verhalten während der Veranstaltung
11.1
Jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet werden; daher gilt insbesondere folgendes:
11.2
Während der gesamten Dauer der Veranstaltung hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter von Mars Enduro sowie der Streckenbetreiber Folge zu leisten.
11.3
Sollte ein Teilnehmer im Laufe einer Veranstaltung ärztliche Hilfe benötigen, so entbindet der Teilnehmer die vor Ort behandelnden Ärzte gegenüber den Mitarbeitern von Mars Enduro von ihrer ärztlichen Schweigepflicht.
11.4
Während der gesamten Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten gilt für den ganzen Tag Fahrverbot.
11.5
Im Training können verschieden schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten
12. Bild / Video Aufnahmen
Die auf den Veranstaltungen von Mars Enduro oder von Vertretern von Mars Enduro angefertigten Foto- und Videoaufnahmen sind urheberrechtliches Eigentum von Mars Enduro.
12.1
Mars Enduro ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer sowie deren etwaige Begleitperson(en) darauf zu erkennen sind, ohne dass dafür Kosten für Mars Enduro gegenüber dem Teilnehmer bzw. der Begleitperson(en) entstehen.
Eventuell gemachte Foto- und Videoaufnahmen dürfen von Mars Enduro ohne weitere Freigabe veröffentlicht werden, insbesondere dürfen diese auf der Facebook Seite (und/oder ähnlichen Sozialen Medien wie u.a. Instagram) von Mars Enduro zum Abruf und zur Ansicht eingestellt werden.
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.
12.2
Die Verwendung von Drohnen und Actionkamerasystemen (z. B. GoPro) während der Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung von actionbike.
Foto-/Videoaufnahmen, die während der Veranstaltungen gefertigt werden, dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Eine kommerzielle Verwendung der Foto-/Videoaufnahmen ist untersagt. Dies gilt insbesondere für eine Veröffentlichung in sozialen Netzen und Medienplattformen (insb. Blogs/ Videoplattformen wie z. B. YouTube o.ä.), es sei denn die Veröffentlichung wurde mit Mars Enduro vorab abgestimmt.
13. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
13.1
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen und Schäden alles Zumutbare zu tun, um diese so gering wie möglich zu halten. Beanstandungen sind Mars Enduro unverzüglich zu melden.
13.2
Ansprüche sind innerhalb von zwei Wochen nach Veranstaltungsende schriftlich bei Mars Enduro anzumelden. Aus später angezeigten Beanstandungen sind Ansprüche gegen Mars Enduro ausgeschlossen.
14. Hausrecht
14.1
Mars Enduro behält sich vor, auch ohne vorherige Verwarnung von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Besucher, Teilnehmer (oder deren Begleitung) sowie Dritte bei Verstoß gegen die hier aufgeführten Bestimmungen oder durch sonstiges, nicht akzeptables Verhalten des Platzes zu verweisen.
14.2
Gewerbliche Verkäufe am Veranstaltungsort, gleich durch wen, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Mars Enduro untersagt. Bei Verstößen ist Mars Enduro ohne weitere Vorwarnung berechtigt, einen Platzverweis auszusprechen. Ein zuwiderhandelnder Teilnehmer kann ohne vorherige Warnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrags erfolgt in diesen Fällen nicht.
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrags mit Mars Enduro werden Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.
Mars Enduro versichert, dass die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass Mars Enduro dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Teilnehmer vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit Mars Enduro zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer bei einer Anmeldung oder per E-Mail mitteilt (z.B. Name, Kontaktdaten) werden nur zu Korrespondenz mit dem Teilnehmer und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem sie zur Verfügung gestellt wurden.
Mars Enduro gibt die Daten des Teilnehmers nur an mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung von Waren notwendig ist. Personenbezogene Daten, die Mars Enduro über deren Website mitgeteilt worden sind, werden nur solange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie ihr anvertraut wurden. Soweit handels- u. steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahren betragen.
Beim Besuch des Internetangebots der Mars Enduro wird die aktuell vom PC des Teilnehmers verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des PC des Teilnehmers sowie die von ihm betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind Mars Enduro damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.
Sollte der Teilnehmer mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden sein oder sollten sie unwichtig geworden sein, wird Mars Enduro auf entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten des Teilnehmers veranlassen, auch – soweit möglich – bei Dritten. Auf Wunsch erhält der Teilnehmer unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die Mars Enduro über ihn gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wendet sich der Teilnehmer bitte an:
Mars Enduro
Im Wattbuck 3
8307 Effretikon
Schweiz
17. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
17.1
Gerichtsstand ist Zürich / Schweiz
17.2
Es gilt schweizer Recht.
18. Schlussbestimmungen
18.1
Zahlungsort ist der Sitz der Firma Mars Enduro, Im Wattbuck 3, 8307 Effretikon
18.2
Die Teilnahme an Trainings / Touren usw. ist nur mit der vom Teilnehmer unterschriebenen Haftungsausschlusserklärung möglich. Diese unterzeichnete Haftungsausschlusserklärung ist integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und Mars Enduro. Veranstaltungen können auch in Zusammenarbeit mit Partnern durchgeführt werden.
18.3
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein bzw. werden oder eine Lücke aufweisen, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich möglichst nahekommt bzw. die Lücke ausfüllt.
Mars Enduro
Im Wattbuck 3
8307 Effretikon